Der Pflegebüddel

von jebusch Gesundheitspartner

Pflegebüddel

Unsere nordische Pflegebox

Pflegebüddel kostenfrei beantragen
jebusch Gesundheitspartner - Präqualifiziert gemäß §126 SGB V

Bereits ab Pflegegrad 1 liefern wir Ihnen monatlich Pflegehilfsmittel von Qualitätsherstellern im Wert von bis zu 42 € kostenfrei – direkt an Ihre Wunschadresse.

Wir kümmern uns für Sie um alles: nach der volldigitalen Antragsstellung übernehmen wir die Genehmigung bei Ihrer Pflegekasse und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Nutzen Sie unseren benutzerfreundlichen Pflegebüddel-Konfigurator, um Ihren Pflegebüddel bedarfsgerecht zusammenzustellen.

In nur wenigen Minuten ist alles online erledigt, ganz ohne Papierkram.

Pflegebüddel

Die Antragsstellung dauert weniger als 5 Minuten!

Danach kümmern wir uns um alle weiteren Formalitäten und Sie erhalten Ihre Pflegehilfsmittel nach der Genehmigung bequem nach Hause geliefert.

Vorteile des Pflegebüddels

Ihr persönlicher Pflegebüddel – einfach beantragen, zuverlässig erhalten.

Ab Pflegegrad 1

Erhalten Sie Pflegehilfsmittel von Qualitätsherstellern im Wert von bis zu 42 € monatlich – 100% kostenfrei.

Freie Auswahl im Konfigurator

Stellen Sie Ihren Pflegebüddel individuell zusammen: Wählen Sie aus Handschuhen, Desinfektionsmitteln, Einlagen und mehr.

Volldigitaler Antrag ohne Papier

Keine Formulare, Drucken, Scannen oder Porto: Die Antragsstrecke läuft digital über uns. jebusch übernimmt Genehmigung und Abrechnung für Sie.

Zuverlässige DHL-Lieferung

Die Lieferung erfolgt monatlich direkt an Ihre Wunschadresse mit Tracking per E-Mail. Diskret, pünktlich und flexibel.

Wer hat Anspruch auf den kostenfreien Pflegebüddel?

Pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1, die zu Hause gepflegt werden, haben einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Der Anspruch besteht auch, wenn Sie in einer Einrichtung des Betreuten Wohnens oder einer Wohngemeinschaft leben. Kein Anspruch besteht, wenn Sie in einem stationären Pflegeheim leben oder im Krankenhaus sind.

Konfigurieren Sie Ihren persönlichen Pflegebüddel aus diesen und weiteren Pflegehilfsmitteln

  • Einmalhandschuhe

    Einmalhandschuhe

  • Handdesinfektion

    Handdesinfektion

  • Flächendesinfektion

    Flächendesinfektion

  • Desinfektionstücher

    Desinfektionstücher

  • Desinfektionstücher (praktische Spenderdose)

    Desinfektionstücher
    (praktische Spenderdose)

  • Bettschutz

    Bettschutz

  • Masken

    Masken

Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln

Was ist der Pflegebüddel?

Der Pflegebüddel ist die nordische Pflegebox von jebusch Gesundheitspartner. Ab Pflegegrad 1 liefern wir monatlich Pflegehilfsmittel von Qualitätsherstellern im Wert von bis zu 42 € kostenfrei direkt zu Ihrer Wunschadresse.

Wer hat Anspruch auf den kostenfreien Pflegebüddel?

Pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1, die zu Hause gepflegt werden, haben einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Der Anspruch besteht auch, wenn Sie in einer Einrichtung des Betreuten Wohnens oder einer Wohngemeinschaft leben. Es besteht aber kein Anspruch, wenn Sie in einem stationären Pflegeheim leben oder im Krankenhaus sind.

Kann ich die Produkte individuell wählen?

Ja, Sie stellen Ihren Pflegebüddel vollständig selbst zusammen – frei und bedarfsgerecht. Im benutzerfreundlichen Online-Konfigurator wählen Sie aus Einmalhandschuhen, Desinfektionsmitteln, Einlagen, Bettschutz, Masken und weiteren Produkten – immer von Qualitätsherstellern.

Welche Produkte enthält der Pflegebüddel?

Sie stellen Ihren Pflegebüddel individuell zusammen aus Einmalhandschuhen, Desinfektionsmitteln, Einlagen, Bettschutz, Masken, Fingerlinge und weiteren Pflegehilfsmittel von Qualitätsherstellern.

Passen Sie den Inhalt bedarfsgerecht an und erhalten Sie monatlich eine zuverlässige DHL-Lieferung mit Tracking per E-Mail.

Ist der Pflegebüddel wirklich kostenfrei?

Ja, der Pflegebüddel ist 100% kostenfrei ab Pflegegrad 1 – die Pflegekasse übernimmt bis 42 € monatlich. Die Belieferung beginnt nach positiver Genehmigung Ihrer Pflegekasse.

Wer übernimmt Genehmigung und Abrechnung für mich?

jebusch Gesundheitspartner übernimmt den gesamten Genehmigungs- und Abrechnungsprozess für Ihren Pflegebüddel.

Nach Ihrer volldigitalen Antragstellung in unter 5 Minuten kümmern wir uns um die Abstimmung mit Ihrer Pflegekasse – alles im Hintergrund, ohne dass Ihnen Aufwand entsteht.

Welche Pflegekassen genehmigen den Pflegebüddel?

Alle gesetzlichen und privaten Pflegekassen genehmigen den Pflegebüddel bei Vorliegen eines anerkannten Pflegegrads ab Stufe 1. Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Pflegestärkungsgesetz §78 Abs. 2 i.V.m. §40 Abs. 1 SGB XI.

Die Kosten für Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegeversicherung in voller Höhe bis 42€ monatlich, sofern ein Bedarf besteht und die beantragten Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege, zur Linderung der Beschwerden oder zu einer selbständigeren Lebensführung beitragen.

Ist die Genehmigung zeitlich begrenzt?

Nein, Ihre Genehmigung auf den kostenfreien Pflegebüddel ist nicht zeitlich begrenzt, solange der Pflegegrad ab Stufe 1 besteht und die Pflege im häuslichen Umfeld (inkl. Tagespflege und Wohngruppen) durch private Personen erfolgt. Monatliche Lieferungen laufen dauerhaft, mit jederzeitiger Kündigungsmöglichkeit.

Können auch Privatversicherte den Pflegebüddel erhalten?

Ja, Privatversicherte mit anerkanntem Pflegegrad ab Stufe 1 haben denselben gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel bis 42 € monatlich.

Sie bekommen eine Rechnung von uns, die Sie bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Die Kostenerstattung ist bitte zuvor bei Ihrer zuständigen Pflegeversicherung zu erfragen.

Wie läuft die Lieferung ab?

Der Pflegebüddel wird monatlich durch DHL direkt an Ihre Wunschadresse geliefert – diskret, pünktlich und flexibel. Sie erhalten per E-Mail eine Sendungsverfolgung, um den Versand jederzeit zu verfolgen.

jebusch Gesundheitspartner GmbH Lindhofstraße 12
23795 Bad Segeberg
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